Gewerberäume – Was muss man versicherungstechnisch beachten

Gewerberäume – Was muss man versicherungstechnisch beachten

Im Ernstfall können entstehende Kosten für Elementarschäden oder Rohrbruch schnell in existenzbedrohende Höhen klettern. Als vorbeugende Maßnahme puffert die Gebäudeversicherung die Schadenssumme und wendet die finanzielle Gefahr ab. Versicherungen dieser Art existieren sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich und zählen zu den essentiellen Grundversicherungen bei der Existenzgründung.

Notwendigkeit einer Gebäudeversicherung

Grundsätzlich besteht keine Versicherungspflicht für gewerblich genutzte Immobilien. Dennoch kann sich die Gebäudeversicherung je nach Branche durchaus lohnen, um individuelle Risiken abzufedern. So zählt die Gebäudeversicherung neben typischen Gewerbeversicherungen wie die Berufshaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Gewerbetreibende.

Insbesondere in den letzten Jahren ist die Notwendigkeit einer Gebäudeversicherung bedingt durch die klimatischen Veränderungen unabdingbar geworden. So ist beispielsweise die Gefahr durch Überschwemmungen oder Naturgewalten wie Stürmen deutlich gestiegen. Eine Notwendigkeit ergibt sich daher für nahezu jedes Unternehmen. Abgesichert ist hierbei die gesamte Immobilie, vom Keller bis hin zum Dach. Nützlich ist die Gebäudeversicherung für gewerblich genutzte Immobilien in folgenden Branchen:

●      Handel
●      Bergbaubetrieb
●      Verlagsbetrieb
●      Finanzinstitute
●      Logistik
●      Handelsunternehmen
●      Gastbetrieb
●      Baubetrieb
●      Energieversorger
●      Wasserversorger
●      Immobiliengewerbe

Umfang einer Gebäudeversicherung

Grundsätzlich umfasst eine Gebäudeversicherung im gewerblichen Bereich sowohl Bürogebäude, Produktionsgebäude, Lagerhallen, Verkaufsräume oder Gast Aufenthaltsräume. Prinzipiell lässt sich eine Gebäudeversicherung für jedes gewerblich genutzte Gebäude in Anspruch nehmen. Die gewerbliche Gebäudeversicherung ist allerdings nicht zu verwechseln mit der Inhaltsversicherung. Hierbei handelt es sich um die Absicherung von vorhandenem Inventar und Mobiliar.

Im Falle eines Rohrbruches ist selten nur das Gemäuer betroffen, sondern auch die Produktionsmaschinen oder das Arbeitsinventar. Hier greift entgegen des gemeinen Konsens nicht die Gebäudeversicherung, sondern die Inhaltsversicherung. So ist sie ebenfalls für Schäden an kaufmännischem Inventar oder Produkten und Waren verantwortlich.

Vorteile einer Gewerbeversicherung

Eine Gebäudeversicherung für gewerblich genutzte Immobilien hat gleich mehrere Vorteile . So bietet sie Schutz bei elementaren Schäden wie Feuer-, Sturm- oder Hagelschäden. Der Versicherer übernimmt sämtliche Kosten für anfallende Reparaturen sowie den kompletten Aufbau des Gebäudes. Versichern lässt sich sowohl die selbst genutzte Immobilie als auch die vermietete Immobilie an gewerbliche Nutzer. Je nach Wunsch lassen sich Pakete dazu buchen, etwa der erweiterte Versicherungsschutz gegen entstehende Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder etwa bei Bruch eines Fensters. Zusatzbausteine dieser Art umfassen auch Bruchschäden an Kunststoff. Durch Zusatzpakete im Bereich von Naturgewalten lässt sich der Versicherungsschutz auf Schäden durch Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Überschwemmungen oder Schneedruck ausweiten.

Abgedeckte Schäden durch eine Gebäudeversicherung

Grundsätzlich deckt das Basispaket einer Gebäudeversicherung für gewerblich genutzte Immobilien die Standardrisiken für eine Immobilie ab. Im gewerblichen wie auch privaten Bereich umfasst dies etwa Schaden durch Feuer. Brandschäden können auch bei der Existenz einer umfassenden Sprinkler-Anlage entstehen. Die Versicherung deckt auch Kosten durch in Folge entstehende Schäden wie Rußschäden oder Löschwasserschäden ab. Bei einem Wasserschaden in Wiesbaden springt hier beispielsweise der Versicherer ein.

Im selben Atemzug kümmert sich die Versicherung zudem um entstandene Wasserschäden bei Rohrbruch durch Leitungswasser. Die entstehenden Kosten für die Gebäudereparatur sind oftmals nicht selbständig tragbar. Zudem deckt die Versicherung Schäden durch Stürme und Hagel ab. Hierzu gehören klassischerweise etwa zerbrochene Fenster, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Dach und den Außenwänden.

Nicht übernommene Kosten durch die Gebäudeversicherung

In einigen Fällen sind die Kosten für Reparaturen vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen. So deckt die gewerbliche Gebäudeversicherung etwa keine Schäden an vorsätzlich verursachten Schäden ab. Auch im Falle von normaler Abnutzung, die im Laufe der Zeit entsteht, springt der Versicherer nicht ein. Auch bei fahrlässiger Handlung wie beispielsweise offengelassenen Fenstern und eindringendem Regen erfolgt keine Übernahme der Kosten.

Beitragsbild: Symbolfoto © KamiPhotos  – Bigstockphoto.com

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